Erklärung zur Barrierefreiheit

Die KomMITT Ratingen bemühen sich, ihren Webauftritt kommitt.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt kommitt.de. 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt und am 23. Juni 2025 zuletzt überarbeitet. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf regelmäßigen WCAG-Scans.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus 

  • der Norm EN 301 549
  • den „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG)” auf Level AA
  • und der Verordnung zum BFSG

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen in weiten Teilen vereinbar.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern hinsichtlich der Barrierefreiheit vereinzelt Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bislang bekannten Einschränkungen, an deren Behebung wir bereits arbeiten:

  • Bei der Überschriften-, Listen- sowie Tabellenauszeichnung kann es hinsichtlich der Barrierefreiheit noch zu fehlerhaften Darstellungen kommen.
    Betrifft: Bereich Online-Shop
  • Dokumente im PDF-, Word- sowie Excel-Format weisen in Einzelfällen noch Fehler hinsichtlich einer vollständigen Barrierefreiheit auf.
    Betrifft: Unternehmensauftritt KomMITT Ratingen, Bereich Kundenportal, Bereich Online-Shop
  • Bilder und grafische Bedienelemente sind teilweise noch nicht zu 100 Prozent mit eindeutigen Alternativtexten versehen.
    Betrifft: Unternehmensauftritt KomMITT Ratingen, Bereich Online-Shop
  • An manchen Stellen bestehen noch Probleme hinsichtlich des ARIA-Markups.
    Betrifft: Unternehmensauftritt KomMITT Ratingen, Bereich Online-Shop
  • Einige Elemente lassen sich nicht oder nur teilweise per Tastatur bedienen.
    Betrifft: Unternehmensauftritt KomMITT Ratingen, Bereich Online-Shop
  • Einige Komponenten (z.B. Buttons, Formularfelder) sind so umgesetzt, dass diese noch keine semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) enthalten.
    Betrifft: Unternehmensauftritt KomMITT Ratingen, Bereich Online-Shop
  • Von einigen Elementen ist das notwendige Kontrastverhältnis im Vergleich zum direkten Hintergrund nicht ausreichend oder nur teilweise ausreichend.
    Betrifft: Unternehmensauftritt KomMITT Ratingen, Bereich Kundenportal, Bereich Online-Shop

Wie erwähnt arbeiten wir daran, die noch bestehenden Barrieren zu beheben. In diesem Zusammenhang bitten wir um etwas Geduld. Insbesondere bei Erweiterungen und Überarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung bei der Planung und Entwicklung fortlaufend berücksichtigt.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das hier nicht aufgeführt ist.

Barrieren melden

Fragen zur Barrierefreiheit oder Barrieren melden? Nutzen Sie einfach den Button.

Zum Melde-Formular

Kontaktmöglichkeit

KomMITT-Ratingen GmbH
Anschrift: Kaiserswerther Straße 85, 40878 Ratingen
Tel.: +49 2102 48280-28
E-Mail: kundenservice@kommitt.de

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. 

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung

Adresse: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik