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Teilnahmebedingungen der KomMITT-Ratingen GmbH für das Gewinnspiel zum verkaufsoffenen Sonntag am 26.05.2024
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das zum verkaufsoffenen Sonntag am 26.05.2024 durchgeführte Gewinnspiel der KomMITT-Ratingen GmbH, Kaiserswerther Straße 85, 40878 Ratingen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die KomMITT-Ratingen GmbH, Kaiserswerther Straße 85, 40878 Ratingen, (fortan „KomMITT“); weitere Informationen zur KomMITT sind im Internet unter www.kommitt.de/impressum zu finden.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel berechtigt sind alle Neukunden, die im Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Neukunden sind alle Personen, die weder im Zeitpunkt der Teilnahme an dem Gewinnspiel einen rechtsgültigen Vertrag über ein Produkt der KomMITT-Ratingen GmbH innehaben bzw. bestellt haben noch einen solchen Vertrag in den letzten 12 Monaten vor der Teilnahme innehatten.
2.2 Mitarbeiter von KomMITT und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere der Stadtwerke Ratingen GmbH, sowie Angehörige der vorgenannten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Teilnahme
3.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und nicht mit der Verpflichtung verbunden, bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen oder in Werbemaßnahmen einzuwilligen.
3.2 Das Gewinnspiel beginnt am 26.05.2024 um 13.00 Uhr und endet am 26.05.2024 um 18.00 Uhr.
3.3 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt, indem der Teilnehmer die vollständig ausgefüllte Gewinnspielkarte am 26.05.2024 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr in die in dem Ladenlokal „Heimat.Kontor“ von KomMITT-Ratingen GmbH und Stadtwerke Ratingen GmbH in der Oberstraße 12, 40878 Ratingen aufgestellte Gewinnspielbox einwirft; unvollständig ausgefüllte Gewinnspielkarten oder per Post, Fax, E-Mail, etc. eingesandte Gewinnspielkarten werden nicht berücksichtigt; gleiches gilt für früher oder später eingegangene Gewinnspielkarten. Pro Person ist nur der Einwurf einer Gewinnspielkarte erlaubt.
3.4 Die Teilnahme über Teilnahme- und Eintragungsdienste oder Gewinnspielvereine, automatisierte Teilnahmen sowie Mehrfachteilnahmen eines Teilnehmers und Sammeleinsendungen sind nicht erlaubt und führen zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.
4. Ausschluss vom Gewinnspiel
4.1 KomMITT hat das Recht, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, die ihre Personenangaben nicht wahrheitsgemäß angeben, sich durch Manipulationen Vorteile verschaffen oder zu verschaffen zu versuchen oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen; der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen und der Gewinn zurückgefordert werden.
4.2 KomMITT hat ferner das Recht, Gewinnspielkarten mit obszönen, diffamierenden, beleidigenden, verleumderischen oder sonstigen gegen geltendes Recht verstoßenden Äußerungen zu vernichten und den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
5. Gewinn
5.1 Unter den teilnahmeberechtigten Teilnehmern wird folgender Gewinn vergeben:
- 1 Gutschein über die Übernahme der Kosten für die Herstellung des Glasfaser-Hausanschlusses bis zu einem Betrag von 1.750 EUR und der Grundgebühr für das erste Vertragsjahr, sofern der Gewinner bis spätestens zum 31.05.2025 einen Glasfaservertrag „Glasfaser L“ mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten mit der KomMITT abschließt und bislang nicht über einen Glasfaser-Hausanschluss verfügt. Entstehen bei der Herstellung eines Hausanschlusses Kosten über 1.750 EUR, sind die darüberliegenden Kosten vom Gewinner zu tragen.
5.2 Ein Anspruch auf Barablösung, Umtausch, Änderung oder Ergänzung des Gewinns oder dessen Übertragung auf Dritte besteht nicht.
6. Gewinnerermittlung / Gewinnbenachrichtigung / Gewinneinlösung
6.1 Der Gewinner des Gewinnspiels wird in der Woche nach dem Ende des Gewinnspiels unter allen berechtigten Teilnehmern mittels Ziehung ermittelt. Die Ziehung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch Mitarbeiter von KomMITT statt und ist für alle Teilnehmer verbindlich.
6.2 Nach der Ziehung wird der Gewinner von KomMITT über die auf der Gewinnspielkarte angegebenen Kontaktdaten des Gewinners benachrichtigt. Kann der Gewinner aufgrund fehlerhafter Kontaktdaten oder aus einem sonst nicht von KomMITT zu vertretenden Grund nicht benachrichtigt werden, behält sich KomMITT vor, die Ziehung zu wiederholen.
6.3 Der Gewinner muss den Gewinn zu dem in der Gewinnbenachrichtigung angegebenen bzw. dem mit KomMITT vereinbarten Termin persönlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, etc.) während der regulären Öffnungszeiten in dem Ladenlokal „Heimat.Kontor“ der KomMITT und der Stadtwerke Ratingen GmbH in der Oberstraße 12, 40878 Ratingen abholen. Nach Ablauf des Termins verfällt der Gewinn ersatzlos.
7. Veröffentlichung der Gewinner
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass im Falle des Gewinns ihre Vor- und Nachnamen sowie ihre Wohnorte veröffentlicht werden; ferner erklären sie sich damit einverstanden, dass während der Übergabe des Gewinns von KomMITT bzw. von KomMITT beauftragten Dritten Foto- und/oder Filmaufnahmen gemacht werden, auf denen die Teilnehmer abgebildet und zu erkennen sind und die von KomMITT veröffentlicht werden. Insbesondere umfasst diese Genehmigung die Veröffentlichung auf den Internetseiten, dem Intranet und dem Facebook- sowie Instagram-Profil von KomMITT und der Stadtwerke Ratingen GmbH sowie in Publikationen und Presseveröffentlichungen von KomMITT und der Stadtwerke Ratingen GmbH.
8. Änderungen und vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
KomMITT behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung in seinem Ablauf abzuändern, abzubrechen oder zu beenden, wenn dies aufgrund höherer Gewalt oder wirtschaftlicher oder organisatorischer, nicht von KomMITT zu beeinflussender Umstände erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gewährleistet werden kann (z.B. bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen Gründen, welche die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen).
9. Datenschutz
9.1 Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher für die Verarbeitung, Nutzung und Speicherung der von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten ist: KomMITT-Ratingen GmbH, Kaiserswerther Straße 85, 40878 Ratingen, Tel.: 02102-4828028, E-Mail: datenschutz@kommitt.de. KomMITT hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der unter der oben genannten Adresse erreichbar ist.
9.2 Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten der Teilnehmer (insbesondere Vor- und Nachnahme, postalische Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Alter) werden von KomMITT verarbeitet, genutzt und innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, soweit dies zur Begründung des Rechtsverhältnisses mit den Teilnehmern sowie zur Durchführung des Gewinnspiels einschließlich der Verlosung, der Gewinnbenachrichtigung, der Gewinnabholung sowie der Veröffentlichung der Gewinner erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO); nach Abschluss des Gewinnspiels werden alle erhobenen persönlichen Daten vollumfänglich gelöscht. Darüber hinaus findet eine Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten sowie deren Weitergabe an Dritte nur statt, wenn und soweit der jeweilige Teilnehmer hierin zuvor eingewilligt hat.
9.3 Hat ein Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme an dem Gewinnspiel in die werbliche Nutzung seiner Daten eingewilligt, werden die von dieser Einwilligung umfassten Daten und Informationen solange gespeichert, verarbeitet und genutzt, wie KomMITT sie für Werbezwecke benötigt oder die Einwilligung durch den Teilnehmer widerrufen wird. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann insbesondere per Anruf (Tel.: 02102-4828028), E-Mail (kundenservice@kommitt.de) oder schriftlich (KomMITT-Ratingen GmbH, Kaiserswerther Straße 85, 40878 Ratingen) an KomMITT gerichtet werden. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
9.4 Die Teilnehmer haben das Recht, unentgeltlich Auskunft über die von ihnen bei KomMITT gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16-18 DS-GVO) sowie das Recht, betreffenden Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO). Einer Datenverarbeitung, die zur Wahrung berechtigter Interessen von KomMITT oder eines Dritten erforderlich ist oder die zum Zweck der Direktwerbung erfolgt, können die Teilnehmer jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widersprechen (Art. 21 DS-GVO). Entsprechende Anfragen können insbesondere per Anruf (Tel.: 02102-4828028), E-Mail (datenschutz@kommitt.de) oder schriftlich (KomMITT-Ratingen GmbH, Kaiserswerther Straße 85, 40878 Ratingen) an KomMITT gerichtet werden. Ist der Teilnehmer der Ansicht, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten durch KomMITT einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, kann er sich auch an eine Aufsichtsbehörde wenden.
9.5 Weitere Informationen zum Datenschutz bei KomMITT in der jeweils aktuellsten Fassung finden sich unter www.kommitt.de/datenschutz.
10. Sonstiges
10.1 Diese Teilnahmebedingungen sind abschließend, mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahekommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit gekannt hätten. Gleiches gilt bei Lücken in den Teilnahmebedingungen.